Umwelt-Zonen und was nun? Aufgrund der Feinstaubproblematik, wurde durch die Bundesregierung ein Fahrverbot für bestimmte PKW, LKW und Busse innerhalb bestimmter Zonen beschlossen. Diese Zonen werden, wie auf den nachfolgenden Bildern zu sehen, gekennzeichnet.
Man kann sagen, dass innerhalb dieser Zonen grundsätzlich ein Fahrverbot besteht. Wer innerhalb dieser Zone fahren darf, wird mit nachfolgenden Zusatzzeichen geregelt.
Die jeweils abgebildete Plakette darf dann diesen gekennzeichneten Bereich befahren. Davon Ausgenommen sind unter Anderem Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG , H oder Bl nachweisen. Welches Fahrzeug erhält welche Plakette?
Die Schlüsselnummer finden Sie im Fahrzeugschein unter Punkt 1 die letzten beiden Ziffern beim alten und unter Punkt 14.1 im ersten Teil des neuen Fahrzeugschein. Plaketten erhalten Sie unter anderem auch bei uns. Bitte sprechen Sie uns darauf an. |